2 Minuten Minutes reading time 03. December 2025

Aktueller Stand der Beratungen

Erstreckung der Verlustverrechnung

Unternehmen – darunter Einzelfirmen, Personengesellschaften und juristische Personen – können Verluste aus sieben vorangegangenen Geschäftsjahren mi dem steuerbaren Reingewinn verrechnen. Dieses Prinzip der Verlustverrechnung folgt dem First-in-first-out-Ansatz: Verluste wer den in der Reihenfolge ihres Entstehens verrechnet.

Erstreckung der Verlustverrechnung

Mit der Motion 21.3001 verlangte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), die Verlustverrechnungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern – rückwirkend ab dem Steuerjahr 2020. Damit sollten Unternehmen entlastet werden, die durch die Coronapandemie stark betroffen waren. Die Verlängerung der Verlustverrechnungsfrist kann jedoch auch für Start-ups von grosser Bedeutung sein. Viele junge Unternehmen schreiben in den ersten Jahren Verluste, da sie hohe Investitionen tätigen und erst später Einnahmen generieren. Eine längere Verlustverrechnung erlaubt es ihnen, diese Anfangsverluste später steuerlich geltend zu machen – wenn sie erstmals Gewinne erzielen.

Internationale Perspektive

Mit der Verlängerung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre würde sich die Schweiz internationalen Standards annähern: In mehreren europäischen Ländern sind deutlich längere oder gar unbefristete Verlustverrechnungen zulässig.

Blick in die Zukunft

Der Bundesrat hat im Rahmen seines parlamentarischen Auftrags einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der eine entsprechende Änderung des DBG und des StHG vorsieht. Ein Inkrafttreten wäre frühestens per 1. Januar 2028 möglich. Obwohl der Bundesrat das Anliegen grundsätzlich unterstützt, stuft er die Vorlage angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes als nicht prioritär ein. Er verzichtet daher auf einen Antrag auf Zustimmung und überlässt die Entscheidung dem Parlament. Der Nationalrat hat sich in der Sommersession 2025 für die Vorlage ausgesprochen. Die Beratung im Ständerat steht noch aus. Eine Mehrheit der Kantone jedoch lehnt die Vorlage ab – insbesondere wegen befürchteter Steuerausfälle. Ob ein Referendum gegen die Vorlage ergriffen wird, bleibt offen. Längerfristig könnte auch die Möglichkeit einer unbefristeten Verlustverrechnung diskutiert werden. Ein konkreter Zeitplan liegt dazu jedoch nicht vor.

Quelle: EXPERT Info 3/2025