12. Januar 2026
Rangrücktritt ohne Zinsstundung
Seit 1. Januar 2023 müssen Rangrücktritte zwingend auch die Zinsen umfassen, um von der Pflicht zur Deponierung der Bilanz zu befreien. Die Wirkung von altrechtlichen Rangrücktritten ohne Zinsstundung ist derzeit rechtlich noch nicht abschliessend....